Mitgliederinformation - Geplante Maßnahmen für eine Wiedereröffnung!

Mitgliederinformation

Liebe Mitglieder,

inzwischen hat der Vorstand intensive Verhandlungen mit unserem Partner SGC zum Thema Wiedereröffnung des Golfplatzes geführt. Dabei haben wir uns gemeinsam orientiert an den Verlautbarungen in den Verordnungen der Bundesländer mit bereits geöffneten Golfplätzen und den Umsetzungen durch dortige Golfverbände und Vereine. 
Nachfolgend möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über die Planung auf unserem Golfplatz geben, damit Sie sich jetzt bereits mit der geplanten Organisation im regulierten „Corona-Golfbetrieb“ vertraut machen können.

Geplante Maßnahmen (unter Vorbehalt von Änderungen durch die BW Verordnung)

  1. Die Wiederaufnahme des Spielbetriebs hängt vor allem von einer positiven Verordnung der Regierung von Baden-Württemberg ab, die über eine Öffnung des Spiels auf Golfplätzen entscheidet.
    Eine entsprechende Verordnung wird derzeit frühestens mit Wirkung zum 4. Mai 2020 vorliegen.
    SGC und wir sind optimistisch, bei Durchführung der nachfolgend beschriebenen, intensiven Vorsichtsmaßnahmen, zeitgleich die Öffnung unseres Platzes vornehmen zu können.
  2. Es wird vorläufig für alle 7 Tage der Woche Startzeiten geben. Die Bestellung von Startzeiten wird auch in Zukunft telefonisch mit einem Vorlauf von 3-4 Tagen möglich sein.
    Spezielle Regeln für die Buchung Ihrer Startzeiten, bezogen auf die erste Woche der möglichen Öffnung am 4. Mai 2020 oder bezogen auf einen späteren Termin, sind ebenfalls besprochen und sollten einen Spielbetrieb zu dem jeweiligen Termin ermöglichen. Um rechtzeitig an Startzeiten in dieser ersten Woche zu gelangen, sollten Sie bitte regelmäßig Ihre E-Mails lesen und in der Webseite des Clubs unter den „Nachrichten“ nachsehen.
  3. In den ersten Wochen werden grundsätzlich nur 9-Loch Spiele möglich sein. Starts erfolgen somit von Tee 1 oder Tee 10. Vor dem Spiel ist das „Aufwärmen“ auf der Range und auf den Putting-Grüns möglich. Die anderen Übungsflächen für Pitch und Chip bleiben geschlossen.
    Es wird auch möglich sein, telefonisch eine Startzeit nur zum Üben auf der Driving Range zu erhalten.
  4. Golfspiel wird in den ersten Wochen grundsätzlich nur in 2er Flights möglich sein. Bei Familienangehörigen im gleichen Hausstand bis zu 4er Flights. Berechtigte zum Spiel sind SGC Mitglieder und Mitglieder des GCN. Es ist GCN Mitgliedern gestattet als zweiten Spieler auch einen Gast von einem Partnerclub (Greenfee) mit auf die Runde zu nehmen. Allerdings wird gebeten davon in den ersten Wochen nur beschränkt Gebrauch zu machen. Die Namen aller Spieler sind bei der Buchung der Startzeit anzugeben. Buchungen können und müssen rechtzeitig abgesagt werden um „No Shows“ zu vermeiden. Willkürliches Verhalten wird beobachtet und ggfls. mit Platzsperre geahndet.
  5. Es gibt nur einen Eingang zur Clubanlage an der rechten Seite vom Clubhaus, mit einem Kontrolleur von SGC vor Ort. Eingelassen werden nur Personen, die sich VORHER TELEFONISCH eine Startzeit besorgt haben für das Spiel auf dem Platz oder zum (zeitlich begrenzten) Training auf der Driving Range und einen Mund-Schutz vorweisen können! Bitte erscheinen Sie frühestens eine (1) Stunde vor Ihrem vereinbarten Termin. Jugendliche und Erwachsene müssen sich dort mit Ihrem DGV-Mitgliedsausweis ausweisen.
  6. Nach Betreten des Clubgeländes können Sie Ihr Bag und den Trolley aus dem Locker holen.
    Das Gebäude darf allerdings nur mit üblichem Mund-Schutz betreten werden. Jeweils nur 4 Männer und 4 Frauen können sich (kontrolliert) im jeweiligen Lockerbereich aufhalten. Die Toiletten in den Lockerräumen können genutzt werden. Die Duschräume sind geschlossen. Geöffnet sind auch die Toiletten im ersten Stock, ebenfalls kontrolliert für jeweils eine (1) Person.  
  7. Mit Ihrem Trolley begeben Sie sich danach zu freien Plätzen auf der Driving Range oder den Putting Grüns oder den dort vorgesehenen Warteplätzen. Bitte beachten Sie stets die maßgeblichen Abstandsregelungen. Sollten Sie ein Elektro-Cart gebucht haben (nur als Einzelnutzer, außer mit Familienangehörigem), so holen Sie es nach Zahlung im Pro Shop (mit Mund-Schutz) am Ausgabeplatz ab. Für Golfer mit Startzeit auf dem Platz sind bestimmte Plätze auf der Range vorgesehen. Für Golfer die nur zum Abschlagen auf die Range kommen sind andere Plätze und Wartebereiche vorgesehen.
  8. Spätestens 10 Minuten vor Ihrer Startzeit begeben Sie sich bitte zum Starter und melden sich an.
    Sie brauchen somit den Pro Shop für diesen Zweck nicht zu betreten. Der Spieler der verspätet antritt verliert seinen Startplatz, der anwesende Spieler darf alleine spielen. Sollten Sie einen Gast von einem Partnerclub dabei haben, so kann dieser im Pro Shop per Karte zahlen. Mund- und Nasen-Schutz ist erforderlich. Immer nur zwei Personen dürfen sich im Pro Shop aufhalten.
  9. Auf dem Platz werden die Rechen in den Bunkern entfernt. Sie werden aufgefordert mit dem Schläger und den Füssen die Sandflächen etwas zu glätten. Die Fahnen dürfen nicht herausgezogen werden. Für das vereinfachte Herausholen der Bälle aus dem Fahnenloch werden technische Lösungen vorhanden sein. Die Toiletten auf dem Platz sind geöffnet. Desinfektionsmittel werden in den Räumen vorhanden sein. Bitte nehmen Sie vorsorglich Desinfektionsmittel und – Tücher schon mit zum Golfplatz um die Desinfektion nach Ihren eigenen Bedürfnissen zu gestalten.
  10. Das Überholen von Flights auf dem Platz ist nicht gestattet. Spieler die einen Ball in hohes Gras schlagen müssen einen provisorischen Ball spielen. Ein angemessener Anschluss an den vorderen Flight ist einzuhalten. Dies gilt auch für berechtigte 4er Flights.
  11. Wenn Sie Ihre 9-Loch-Runde beendet haben und keinen zeitnahen Anschlusstermin vom Starter auf die zweiten 9-Loch erhalten haben, bringen Sie Ihr Bag und den Trolley – unter den gleichen Zutrittsbedingungen wie beim Ankommen – in Ihren Locker und verlassen Sie anschließend die Clubanlage. Das Gebläse zum Reinigen der Schuhe und Trolleys wird abgeschaltet. Zur Reinigung Ihrer Golfschuhe werden Maschinen installiert, die dies ohne Handberührung ermöglichen. Zum Reinigen der Trolleys nutzen Sie bitte die Wasserdurchfahrt am Boden.
  12. Obige Regelungen werden von SGC und GCN Personal überwacht. Nachgewiesene Verstöße gegen diese Regelungen können Platzsperren nach sich ziehen. Die Länge richtet sich nach der Schwere des Verstoßes. Golfer die den Golfplatz von SGC und GCN nutzen, verpflichten sich zur Einhaltung obiger Regelungen und der behördlich allgemein vorgeschriebenen Regelungen zum Schutz vor Infektionskrankheiten. Desinfizierung erfolgt zusätzlich nach Ihrem eigenen Ermessen. Die Nutzung der Leistungen von SGC und GCN erfolgt in diesem Zusammenhang auf eigene Gefahr der Golfer.

 

Wir werden Sie rechtzeitig über alle Neuigkeiten informieren.

 

Der Vorstand

24. Apr 2020

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