Allgemeine Haus- und Spielordnung
1. Flighteinteilung
Es wird gebeten Flights an Tee 1 stets bis zum 4er-Flight aufzufüllen, wenn andere Spieler ebenfalls am Tee 1 auf den Abschlag warten.
Den Anweisungen des Starters zum Auffüllen von Flight-Gruppen an Tee 1 und Tee 10 ist Folge zu leisten.
2. Abspielen von Tee 10
Am 10. Abschlag kann die Runde nur begonnen werden, wenn Sie nachweisbar eine Berechtigung durch den Proshop oder den Course Marshall erhalten haben. Das Gleiche gilt für das Weiterspielen von Partien, die nach 9 Löchern nicht nur das Halfway-Haus besuchen, sondern das Spiel unterbrochen haben.
3. Spielvorrang
Flights mit 4 Spielern haben auf dem Platz Vorrang vor Flights mit 3 Spielern und diese haben wiederum Vorrang vor Flights mit 2 Spielern. Einzelspieler haben keinen Spielvorrang.
Es wird gebeten (Etikettenregelung) einen nachfolgenden Flight durchspielen zu lassen, falls die hintere Partie sichtlich schneller spielt und a) die vordere Partie den Anschluss nach vorne mit mehr als einer Spielbahnlänge (Par 4) Abstand verloren hat oder b) die vordere Partie eine längere Suche nach einem Ball beginnen muß.
4. Zügiges Golfspielen
Um allen Golfspielern in privaten Runden ein angenehmes Golfspielen zu ermöglichen, wird um zügiges Spielen gebeten. Spielverzögerungen durch langatmige Schlagvorbereitungen sind bitte zu unterlassen. Eine unbehinderte Spielrunde (zu viert) über 18 Löcher sollte demnach nicht mehr als 4½ Stunden in Anspruch nehmen.
5. Loch-Reihenfolge
Die Löcher auf dem Golfplatz sind in ihrer natürlichen Reihenfolge 1-9 und 10-18 zu spielen. Es ist deshalb zum Beispiel auch grundsätzlich nicht gestattet von Loch 7 auf Loch 16 zu wechseln. Dies gilt vorläufig unabhängig von der Belegung des Platzes, um Diskussionen über diese Frage dem Grunde nach auszuschließen.
6. Platzpflege
Spuren in Bunkern sind sorgfältig zu beseitigen, die Bunkerrechen nach Gebrauch wieder in die Bunker legen (Griff außerhalb des Bunkers!).
Ausgeschlagene Divots sind zurückzulegen und anzudrücken.
Eine auf dem Grün vom Spieler verursachte Pitchmarke muss sofort sachgerecht ausgebessert werden. Sie werden gebeten stets mindestens zwei Pitchmarken auf dem Grün auszubessern, die Sie dort vorfinden.
Caddiewagen dürfen nicht über Grüns, Vorgrüns (10m Abstand), Abschläge oder durch das Hard Rough gezogen werden.
7.1 Cart Regeln
Fahren Sie bitte grundsätzlich nur im Semirough und umfahren Sie die Grüns und Abschläge weiträumig. Benutzen Sie stets die an den Löchern befestigten Wege.
Vermeiden Sie bei starker Nässe das Befahren der stark betroffenen Zonen (zB. Wo bereits Reifenspuren sichtbar sind).
Das Fahren von Carts im Alter unter 18 Jahren und die Benutzung der Carts auf dem Parkplatz vor dem Clubhaus ist verboten.
Bitte fahren Sie nicht an schrägen Lagen und lehnen Sie sich nicht aus dem Cart.
7.2 Cart und Trolleys
Bitte benutzen Sie die vorgegeben Wege zum nächsten Abschlag oder zum Grün. Bitte gehen/fahren Sie mit dem Cart oder Trolley im Abstand von 10 Metern um das Grün. Abgegrenzte Flächen durch Seile sind nur zum Spielen zu betreten.
8. Puttinggrün
Am Übungs-Grün vor dem Proshop ist nur Putten erlaubt. Am Übungs-Grün vor der Terrasse ist Putten oder Chippen erlaubt. Bitte beseitigen Sie unbedingt Pitchmarken die beim Ihrem Chippen auf diesem Grün entstehen.
9. Probeschwünge
Bei Probeschwüngen ist jede Beschädigung des Platzes durch Herausschlagen von Grasnarben zu vermeiden. Entsprechende Probeschläge auf den Abschlägen sind deshalb zu unterlassen.
10. Hunde
Auf dem Golfplatz sind Hunde in den Golfcarts zu befördern. Im Restaurantbereich sind Hunde nicht gestattet. Im Bereich um das Clubhaus und auf dem Wanderweg um den Golfplatz müssen Hunde angeleint bleiben.
11. Platzkontrolle
Den Anordnungen der Platzaufsicht (Spielführer, Mitglieder der Wettspielleitung oder Sportausschuss, Clubmanager, Greenkeeper und Golflehrer) ist Folge zu leisten.
12. Registrierte HCP relevante Privatrunde (EDS Runde bis 2020)
Weiter Infos finden Sie hier: https://www.golfclub-neckartal.de/RPR-Runde.html
13. Benutzung der Anlagen und Einrichtungen, Haftung
Die Benutzung der gesamten Anlage und Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung für Schäden, die dem Benutzer entstehen, ist ausgeschlossen. Greenfeegäste haben über eine Privathaftpflichtdeckung zu verfügen. Der Benutzer haftet für die von ihm verursachten Schäden nach allgemeinem Recht.
14. Absperrungen
Abgesperrte Flächen auf dem Platz sind vom Spiel oder von der Benutzung durch Carts ausgenommen. Wenn Ihr Ball in bearbeitete und eingegrenzte Flächen fliegt, spielen Sie ihn in keinem Fall von diesen Flächen. Holen Sie ihn auf kürzestem Weg heraus und spielen außerhalb einen gedropten Ball.
15. Spielberechtigung
Die Berechtigung zur Nutzung der Anlage des GC Neckartal e.V. von Gästen - ohne Begleitung durch ein Mitglied des GC Neckartal e.V. oder des Stuttgart Golf Club (nachfolgend GCN / SGC genannt) - setzt die Mitgliedschaft in einem auf der im amerikanischen Pro-Shop einsehbaren Partnerclubliste genannten Golfclub voraus. Interessenten werden gebeten sich unter der Telefon Nummer des Pro-Shops 07141-879150 über die Einordnung ihres Clubs in die Partnerclubliste und über die für sie einschlägigen Greenfee-Konditionen zu informieren.
Alle anderen Gäste, die Mitglied in einem anerkannten Golfclub sind (keine erkennbaren Fernmitgliedschaften), dürfen nur in Begleitung von Mitgliedern des GCN/SGC die Anlage nutzen. Dabei gilt, dass maximal drei Gastspieler von einem hiesigen Mitglied begleitet werden dürfen.
Gruppen ab 5 Personen können nur nach Voranmeldung spielen. Buchungen von Gruppen werden an Wochenenden und Feiertagen nicht akzeptiert.
Die Berechtigung zur Nutzung der Anlage durch Gäste setzt eine Mindest-Stammvorgabe voraus: Herren -36,0; Damen -45.
Während der Hauptsaison (April bis Oktober) können von Mitgliedern des GCN/SGC an Wochenenden und Feiertagen Startzeiten im amerikanischen Pro-Shop reserviert werden. Mitglieder können ab Mittwoch für Samstag, ab Donnerstag für Sonntag für das Wochenende buchen.
Sofern reservierte Startzeiten nicht in Anspruch genommen werden können, muss der amerikanische Pro-Shop oder der Starter rechtzeitig vorab informiert werden.
Bei unentschuldigtem Fernbleiben oder Absage zur Unzeit kann dem Mitglied am darauffolgenden Wochenende eine Startzeitreservierung verweigert werden.
Verstöße gegen die Platzordnung und die Etikette können mit Vereinsstrafen (Platzsperre) belegt werden.
Vorstand und Management des GC Neckartal und des Stuttgarter Golf Clubs